Hallo BS Plan,
diese Arbeitshilfe der Berliner Senatverwaltung ist gar nicht schlecht, ich halte sie aber für unvollständig, sie sagt nichts über die Brennbarkeit der Dämmung. Auf ebener Grundfläche ist die brennbare Dämmung uznkritisch, weil keine Luft dran kommt. Auf Trapezprofildächern ist die brennbare Dämmung gefährlich für die Brandausbreitung, weil die Hohlräume Luft heranführen und die Dämmung unter dem Substrat durchbrennt, auch auf die DFF zu, auch an die Gullieinführungen hin und damit immer wieder in die Halle hinein. Sehr erfolgreich wird es, wenn die Dämmung mit Bitumen auf das Dachblech geklebt wurde, weil mit ein bißchen Stützfeuer von innen die Pampe weichkocht und läuft und durch Nietlöcher usw. nach unten heiß und brennend abtropft. Also geschraubte nichtbrennbare Dämmung ...
Wenn ich das Substrat in 40 m x 40 m Felder einteile, brennt mir auch dieses nicht mehr tagelang herum ... durch Beregnung kann man es aber auch löschen. Ich meine, daß schon 1.000 m? Dachfläche, die am Stück brennen können, eine Existenzgerfährdung des Betriebes sind, daher schlage ich eine kleinere Teilung und grundsätzlich nichtbrennbare Dachdämmung vor. Ich will meine Kunden nicht durch Brand verlieren. mfg Franz Schächer